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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gage

Die Gage ist in voller Höhe, am Veranstaltungstag, in bar zu zahlen oder spätestens 10 Kalendertage vor dem in der Auftragsbestätigung genannten Veranstaltungstermin, unter Angabe der Auftrags-/Vertragsnummer, auf das/die unten angegebenen Konten zu überweisen.

2. Rücktritt vom Vertrag / Stornierung der Buchung
2.1 Seitens des Auftraggeber
Ein Rücktritt vom Vertrag kann generell nur schriftlich per Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Der Rücktritt ist ab dem Tage des Posteingangs bei Entertainment-Mallorca gültig. Dabei gelten folgende Fristen und Stornokosten:

     Rücktritt bis 60 Tage vor der Veranstaltung:    30% der vereinbarten Gage.
     Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung:    40% der vereinbarten Gage.
     Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung:    50% der vereinbarten Gage.
     Rücktritt bis 07 Tage vor der Veranstaltung:    70% der vereinbarten Gage.
     Rücktritt bis 03 Tage vor der Veranstaltung:  100% der vereinbarten Gage.

Sollte es, nach Absagen einer Veranstaltung, durch den Auftraggeber zu einer Buchung an einem anderen Termin kommen (Terminverlegung), werden die Stornokosten gesondert geregelt.

2.2 Terminverlegung
Bei einer beiderseitig bestätigten Terminverlegung entfallen die Fristen für Stornierungen. Der Auftraggeber hat die Begleichung der vereinbarten Gage bzw. Mietgebühr vertragsgemäß in voller Höhe bis zum vereinbarten Ersatztermin zu begleichen.

2.3 Seitens von Entertainment-Mallorca
Entertainment-Mallorca ist berechtigt den Vertrag, ohne Angabe von Gründen, 61 Tage vor Veranstaltungsbeginn zu kündigen. Ein Rücktritt durch Entertainment-Mallorca, ab dem 60. Tag, ist nur möglich durch: Krankheit, Unfall, Tod, Todesfall in der Familie eines des engagierten Künstler (wegen emotionaler Betroffenheit), betriebsbedingt Gründe, höhere Gewalt oder technisch bedingte Ausfälle (bei Nutzung von gestelltem Equipment Dritter). In diesem Falle (außer bei Tod), wird sich Entertainment-Mallorca, nach Rücksprache mit dem Auftraggeber, nach bestem Gewissen um passenden Ersatz (ohne Anerkennung einer Rechtspflicht) bemühen. Sämtliche dadurch entstehende Kosten werden von Entertainment-Mallorca übernommen.

2.4 Bei Ausfall der Veranstaltung, aus Gründen höherer Gewalt, ergeben sich weder für den Auftraggeber noch für Entertainment-Mallorca Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag.

3. Technische Bedingungen
Bei Veranstaltungen im Freien garantiert der Auftraggeber einen ausreichenden Schutz vor Wettereinflüssen, insbesondere Regen und direkter Sonneneinstrahlung. Die Zufahrt zum Veranstaltungsgelände und zum Auftrittsort sollte einen festen Untergrund haben, mindestens 3 m breit und 2,9 m hoch sein. Der Auftraggeber trägt Sorge für einen Parkplatz (Transporter) in unmittelbarer Nähe des Auftrittsortes. Die technischen Anforderungen sind fester Bestandteil des Auftrags-/Vertrages.

4. Auftritt
Entertainment-Mallorca sowie seine Künstler und DJs sind in der Ausgestaltung des Programms frei. Art und Charakter der Darbietung sind dem Auftraggeber bekannt. Eine detaillierte Absprache mit dem Auftraggeber zu Ablauf und musikalischen Wünschen erfolgt 7 bis 10 Tage vor der Veranstaltung. Künstlerischen Weisungen des Auftraggebers oder Dritten unterliegt Entertainment-Mallorca sowie seine Künstler und DJs nicht.

5. Konventionalstrafe
Als Konventionalstrafe wird gegenseitig für den Fall der schuldhaften Vertragsverletzung das laut Auftrag-/Vertrag zu zahlende Entgelt vereinbart.

6. Gagengeheimnis
Der Auftraggeber verpflichtet sich ausdrücklich, keinen Dritten Auskunft über das vereinbarte Entgelt zu geben, es sei denn, er ist gesetzlich dazu verpflichtet. Bei Zuwiderhandlung zahlt der Auftraggeber die vereinbarte Konventionalstrafe.

7. Risiko
Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung (Ordnung u. Sicherheit) der Veranstaltung trägt der Auftraggeber. Bei schuldhafter Vertragsverletzung oder beim Eindringen von Regen, Hagel oder Spritzwasser in den Bühnen-/Auftrittsbereich ist Entertainment-Mallorca sowie deren Künstler und DJs nicht verpflichtet, die Veranstaltung durch- oder fortzuführen. Bei Open-Air-Veranstaltungen trägt der Auftraggeber das alleinige Risiko. Das heißt, das Festhonorar wird auch bei witterungsbedingten Ausfall oder Abbruch fällig.

8. Schadenersatz / Haftung

8.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Veranstaltung ordnungsgemäß zu sichern, so dass Schäden an ausführenden und teilnehmenden Personen und Technik vom Auftragnehmer ausgeschlossen sind. Für Beschädigungen oder Verluste von Gerätschaften und Garderobe, die während der Vorbereitung, des Verlaufs der Nachbereitung oder der Veranstaltung, durch Verhalten des Auftraggebers, seiner Mitarbeiter, seiner Vertragspartner oder seiner Gäste entstehen, haftet der Auftraggeber. Die entstandenen Kosten werden vom Auftraggeber in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber steht es frei, sich die Kosten vom Verursacher ersetzen zu lassen.

8.2 Bei unverschuldeten Ausfällen durch „höhere Gewalt“ (technischer Ausfall, unvorhersehbare Verkehrsstörungen, Naturkatastrophe oder ähnliches) hat der Auftraggeber keinen Anspruch auf Schadenersatz. Dies gilt insbesondere beim Ausfall von gestellter Technik im Ablauf der Veranstaltung.

9. Sonstiges
9.1 Der Auftraggeber sorgt für die vollwertige Verpflegung (Catering) der Künstler, DJs sowie des technischen Personals während des gesamten Veranstaltungszeitraums. Hierzu zählen Getränke sowie ab einer Veranstaltungsdauer von mehr als 7 Stunden auch Speisen (Crew Catering).

9.2 Der Auftraggeber lässt dem zuständigen Sachbearbeiter von Entertainment-Mallorca bis spätestens eine Woche vor der Veranstaltung eine detaillierten Anfahrtsplan (Koordinaten für Google Map) sowie alle eventuell nötigen Zufahrts- und Parkgenehmigungen zum Veranstaltungsort zukommen.

10. Vertragsschluss
Ein Vertrag mit Entertainment-Mallorca gilt als geschlossen, wenn der Auftraggeber unser Angebot mündlich, schriftlich oder per E-Mail annimmt, dem Auftraggeber auf seine Bestellung ein schriftlicher Vertrag bzw. eine Auftragsbestätigung schriftlich per Post oder E-Mail zugeht oder Entertainment-Mallorca sowie deren Künstler, DJs und Techniker mit der Ausführung der Leistung beginnen.

11. Schlussbestimmungen
11.1 Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

11.2 Entertainment-Mallorca ist ein eingetragenes Markenzeichen ®,  Calle Son Julia 9-11, Nave 6, 07609 Llucmajor. VAT ESY4647434E.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht von Palma de Mallorca (Plaça del Mercat, 12, 07001 Palma, Illes Balears, España).

11.3 Marken/Brandings für die diese AGB ebenfalls gültig sind: Mallorca DJ Marcos, DJ Marc Oliver, DJ* ´n Sax, DJ* Sax ´n Effects sowie DJ* Sunset Lounge.

11.4 Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Leistungen von Entertainment-Mallorca sowie deren Künstler, DJs und Technikern werden durch diese AGB ersetzt. Diese AGB gelten für alle Leistungen von Entertainment-Mallorca ab dem Stand dieser AGB.

Llucmajor, den 01.09.2020

 

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